Das Bundesministerium der Justiz hat den Verordnungsentwurf der Rechtsverordnung zur Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren vom 31.01.2014 den Verbänden zur Prüfung zugeleitet. Die Verabschiedung steht noch aus. Ein Termin insoweit steht noch nicht fest.
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Mit der Einführung des neuen Mediationsgesetzes hat der Gesetzgeber die Anforderungen an einen Mediator erstmals gesetzlich festgelegt und wird mit einer im Sommer 2013 erwarteten Rechtsverordnung festlegen, dass sich Mediatoren, die diese Anforderungen erfüllen zukünftig zertifizieren lassen können. Damit ist erstmals erkennbar, ob ein Mediator über eine besondere Ausbildung verfügt und spezielle Kenntnisse über den Verfahrensablauf hat.
Mit dem neuen Gesetz soll durch die Mediation die außergerichtliche Streitbeilegung gestärkt und die Gerichte entlastet werden. Die gleichzeitige Änderung im Verfahrensrecht bestimmt, dass die Klageschrift Angaben dazu machen muss, ob vor Klageerhebung ein Mediationsverfahren versucht wurde und welche Hinderungsgründe dem entgegenstehen.